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Allgemeine Einkaufsbedingungen

Stand 2021

ACM GmbH
Goldschlagstrasse 172 / Stiege 4,
1140 Wien,
Austria
 
1. Geltung
Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote ausschließlich unsere, dem Vertragspartner bekannt gegebenen nachstehenden Bedingungen.
Geschäftsbedingungen unserer Lieferanten oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen.
Verbleiben bei der Vertragsauslegung dennoch Unklarheiten, so sind diese in der Weise auszuräumen, dass jene Inhalte als vereinbart gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart werden.
 
 2. Angebot, Kostenvoranschlag
An uns gerichtete Angebote oder Kostenvoranschläge sind mangels ausdrücklich anders lautender Vereinbarung verbindlich und kostenlos. Im Falle eines Angebotes an uns ist der Anbieter daran 4 Wochen ab Zugang dieses Angebotes an uns gebunden.
 
 3. Schutz von Plänen und Unterlagen / Geheimhaltung
Von uns zur Verfügung gestellte Pläne, Skizzen und sonstige Unterlagen wie Prospekte, Kataloge, Muster, Präsentationen und ähnliches bleiben unser geistiges Eigentum. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens, bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.
Sämtliche oben angeführte Unterlagen können jederzeit von uns zurückgefordert werden und sind uns jedenfalls unverzüglich unaufgefordert zurückzustellen, wenn der Vertrag nicht zustande kommt.
Unser Vertragspartner verpflichtet sich im Übrigen zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.
Werden von unserem Vertragspartner Unterlagen oder Leistungen erstellt und uns zur Verfügung gestellt, die Rechtsschutz einschließlich Urheberrechtsschutz genießen, räumt dieser uns im Falle eines Vertragsabschlusses mangels ausdrücklicher gegenteiliger Vereinbarung ein uneingeschränktes jedoch nicht ausschließliches Nutzungsrecht an diesen Werken ein bzw. gilt ein solches als vereinbart.
 
4. Preis (Kaufpreis, Werklohn)
Mangels anderer ausdrücklicher Vereinbarungen verstehen sich Preise, die uns genannt werden, inklusive aller Abgaben und Nebenkosten einschließlich Transportkosten. Vereinbarte bzw. dem Vertrag zu Grunde gelegte Preise gelten als Fixpreise, Preisgleitklauseln und der gleichen werden von uns nicht akzeptiert, solange sie nicht besonders ausgehandelt werden.
 
 5. Zahlungsbedingungen (Fälligkeit, Teilzahlung, Skonto)
Mangels ausdrücklich anders lautender Vereinbarung beträgt unsere Zahlungsfrist 30 Tage ab „vertragsgemäßem Wareneingang und Eingang der ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnung.“ Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungserhalt steht uns ein Skontoabzug in Höhe von 2 % zu. Sollte die Abrechnung vereinbarungsgemäß in Teilbeträgen erfolgen, verlieren wir unseren Skontoabzug für die rechtzeitig entrichteten Teilbeträge jedenfalls nicht, wenn andere Teilzahlungen nicht innerhalb der Skonto- bzw. Fälligkeitsfrist bezahlt werden. Es gilt als vereinbart das wenn aufgrund der nicht Lieferfähigkeit des Lieferanten, Teillieferungen erfolgen diese auch als Teilzahlungen im Wert der Teillieferung durchgeführt werden.
 
6. Transport - Gefahrtragung
Die von uns gekaufte Ware gilt als Bringschuld. Der Verkäufer trägt daher die Kosten und das Risiko des Transportes. Das Risiko des Verlustes oder der Beschädigung geht erst mit Übergabe an uns über.
 
 7. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist sowohl für unsere Leistung als auch die Gegenleistung die ACM GmbH, 1140 Wien, Goldschlagstraße 172, Österreich
 
 8. Nichterfüllung/ Liefer- und Leistungsverzug
Der Liefertermin wird insofern als fix vereinbart, als der Käufer bei Verzug des Verkäufers ohne weitere Nachfristsetzung durch bloße Erklärung zurücktreten kann, welche innerhalb von 2 Tagen zu erfolgen hat. Wir sind berechtigt, sämtliche aus dem Verzug resultierende Schäden geltend zu machen.
 
9. Pönale (Vertragsstrafe)
Für den Fall des Verzuges wird eine Vertragsstrafe vereinbart, die nicht als Reuegeld anzusehen ist. Sie beträgt für jeden begonnenen Kalendertag 2 % der gesamten Auftragssumme. Ein die Vertragsstrafe übersteigender Schaden ist auch zu ersetzen.
 
10. Stornogebühren/Reuegeld
Der Käufer hat das Recht, gegen Bezahlung einer Stornogebühr (eines Reuegeldes) von 5 % des Kaufpreises ohne Angabe von Gründen (§ 909 ABGB) vom Vertrag zurückzutreten. Ist jedoch der tatsächlich entstandene Schaden geringer, so ist lediglich dieser Betrag zu ersetzen.
 
11. Einseitige Leistungsänderungen
Sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen unserer Leistungsanforderung bzw. Bestellung hat der Verkäufer zu tolerieren, wenn insgesamt keine 5% der Auftragssumme übersteigende Preis- bzw. Werklohnerhöhung daraus resultiert.
 
12. Gewährleistung und Schadenersatz
Haftungsausschlüsse unserer Vertragspartner, insbesondere aus dem Titel Gewährleistung oder Schadenersatz, werden nicht akzeptiert, es sei denn, diese wurden ausdrücklich im Einzelnen mit uns ausgehandelt.
Im Falle des Auftretens von Mängeln steht es uns frei, zwischen Austausch, Reparatur oder Preisminderung zu wählen, wenn kein Wandlungsanspruch besteht und wir von diesem Recht Gebrauch machen.
Soweit wir auf Reparatur oder Austausch bestehen, sind wir bis zur vollständigen Erfüllung der geschuldeten Leistung/Lieferung zur Zurückbehaltung des gesamten Entgelts berechtigt.
Im Übrigen bedürfen Abweichungen von den gesetzlichen Bestimmungen – Schadenersatz oder Gewährleistung betreffend – wie etwa Änderungen der Beweislastverteilung, Verkürzung von Fristen und dergleichen für ihre Wirksamkeit unserer ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung im Einzelfall.
Der Ausschluss des Regressanspruches gem. § 933b ABGB wird von uns nicht akzeptiert.
 
 13. Mängelrüge
Die Verpflichtung zur Untersuchung mangelhafter Warenlieferungen gem. § 377 UGB wird ausdrücklich abbedungen.
Bei Entdeckung allfälliger Mängel steht uns eine sechswöchige Frist zur Erhebung einer Mängelrüge jedenfalls zu.
 
 14. Produkthaftung
Ein Ausschluss einer Regressforderung unsererseits gem. § 12 PHG wird von uns nicht akzeptiert.
 
 15. Aufrechnung
Ein Aufrechnungsverbot wird von uns nicht anerkannt, vielmehr sind wir jedenfalls berechtig, gegebenenfalls mit allen uns gegen den Vertragspartner zustehenden Ansprüchen aufzurechnen.
 
 16. Leistungsverweigerungsverbote und Zurückbehaltungsverbote
Im Falle gerechtfertigter Reklamationen sind wir zur Zurückbehaltung des gesamten noch ausstehenden Entgelts berechtigt.
 
 17. Formvorschriften
Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift oder der sicheren elektronischen Signatur.
An uns gerichtete Erklärungen, Anzeigen, etc. bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift oder der sicheren elektronischen Signatur.
 
18. Allgemeines

18.1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Der Vertrag unterliegt dem österreichischen Recht unter Ausschluss der Weiterverweisungsnormen.

18.2. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

18.3. Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens ACM GmbH

18.4. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen zwischen uns und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das für unseren Sitz örtlich zuständige Gericht.

18.5. Änderungen seines Namens, der Firma, seiner Anschrift, seiner Rechtsform oder andere relevante Informationen hat der Lieferant umgehend schriftlich bekannt zu geben.

Die vorliegenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen wurden entsprechend der aktuell geltenden Gesetzeslage erstellt. Es wird jedoch darauf verwiesen, dass alle Angaben trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr und vorbehaltlich Satz und Druckfehler sind.